Privatversicherte · Beihilfeberechtigte · Selbstzahler:innen
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP/GOÄ).
Sie erhalten von mir eine Rechnung und begleichen diese zunächst selbst. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte können die Rechnung anschließend bei ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle zur Erstattung einreichen.
Der Umfang der Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungstarif bzw. den geltenden Beihilfevorschriften. Bitte klären Sie die Erstattung möglichst vor Beginn der Behandlung mit Ihrem Kostenträger.
Selbstzahler:innen tragen die Behandlungskosten vollständig selbst.
Gesetzlich Versicherte – Gruppentherapie
Da meine Praxis derzeit über keinen eigenen Kassensitz verfügt, kann ich reguläre Einzelpsychotherapie nicht direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen.
Gruppentherapeutische Behandlungen für gesetzlich Versicherte erfolgen im Rahmen meiner Weiterbildung/Zusatzqualifikation über die Ambulanz des Instituts für Psychotherapie und Psychoanalyse Rhein-Eifel. Die Abrechnung erfolgt dort direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung.
Einen Termin können Sie auch über 116117 vereinbaren.
Die Überweisung muss quartalsweise erneuert werden.
Leistungen & Kosten
Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP/GOÄ). Die folgende Übersicht dient der Orientierung.
Über den voraussichtlichen Umfang und die Kosten werden Sie vor Beginn der Diagnostik informiert.