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Kosten & Abrechnung

Die folgende Übersicht dient der Orientierung

Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP/GOÄ). Über den voraussichtlichen Umfang und die entstehenden Kosten werden Sie vor Beginn der Diagnostik oder Behandlung transparent informiert.

Privatversicherte · Beihilfeberechtigte · Selbstzahler:innen

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP/GOÄ).

Sie erhalten von mir eine Rechnung und begleichen diese zunächst selbst. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte können die Rechnung anschließend bei ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle zur Erstattung einreichen.

Der Umfang der Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungstarif bzw. den geltenden Beihilfevorschriften. Bitte klären Sie die Erstattung möglichst vor Beginn der Behandlung mit Ihrem Kostenträger.

Selbstzahler:innen tragen die Behandlungskosten vollständig selbst.

Gesetzlich Versicherte – Gruppentherapie

Da meine Praxis derzeit über keinen eigenen Kassensitz verfügt, kann ich reguläre Einzelpsychotherapie nicht direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen.

Gruppentherapeutische Behandlungen für gesetzlich Versicherte erfolgen im Rahmen meiner Weiterbildung/Zusatzqualifikation über die Ambulanz des Instituts für Psychotherapie und Psychoanalyse Rhein-Eifel. Die Abrechnung erfolgt dort direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung.

Damit die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernehmen kann, werden vor Beginn der Therapie folgende Unterlagen benötigt:
1
PTV 11 – Individuelle Patienteninformation
Das Formular erhalten Sie nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde bei einer kassenzugelassenen psychotherapeutischen Praxis.
Einen Termin können Sie auch über 116117 vereinbaren.
2
Konsiliarbericht / Muster 22
Vor Beginn der Richtlinienpsychotherapie ist eine ärztliche somatische Abklärung erforderlich. Der Konsiliarbericht kann von Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt oder einer anderen Ärztin/einem anderen Arzt mit entsprechender Qualifikation erstellt werden.
3
Überweisung / Muster 6
Für die Behandlung über die Institutsambulanz ist zusätzlich eine ärztliche Überweisung zur psychotherapeutischen Behandlung erforderlich. Diese kann von Ihrer Hausarztpraxis oder einer anderen behandelnden ärztlichen Praxis ausgestellt werden.
Die Überweisung muss quartalsweise erneuert werden.
Über die notwendigen Schritte und Unterlagen informiere ich Sie vor der Aufnahme in die Gruppe.

Leistungen & Kosten

Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP/GOÄ). Die folgende Übersicht dient der Orientierung.

Leistung
Für wen
Kosten
Psychotherapeutische Sprechstunde, 50 Min.
Privat · Beihilfe · Selbstzahler
134,06 €
Systemische Einzelpsychotherapie, mind. 50 Min.
Privat · Beihilfe · Selbstzahler
100,55 €
Gruppenpsychotherapie, 100 Min.
Gesetzlich Versicherte
Abrechnung über die Krankenkasse
Gruppenpsychotherapie, 100 Min.
Privat · Beihilfe · Selbstzahler
ca. 46–134 € pro Person, je nach Abrechnungsart
Paartherapie, 80 Min.
Selbstzahler
160 €
Familientherapie, 80 Min.
Selbstzahler
160 €
Systemische Psychotherapie im Mehrpersonensetting, mind. 50 Min.
Privat · Beihilfe · Selbstzahler
ab 100,55 €, je nach Steigerungsfaktor
bis ca. 153,02 €
ADHS-Diagnostik für Erwachsene – Basisdiagnostik
Privat · Beihilfe · Selbstzahler
ca. 350 €
ADHS-Diagnostik für Erwachsene – erweitert mit Differentialdiagnostik
Privat · Beihilfe · Selbstzahler
bis ca. 550 €
Hinweis zum Mehrpersonensetting
Psychotherapeutische Leistungen im Mehrpersonensetting werden individuell nach GOP/GOÄ abgerechnet. Der voraussichtliche Umfang und die entstehenden Kosten werden vor Beginn der Behandlung mit Ihnen besprochen.
Hinweis zur ADHS-Diagnostik
Die tatsächlichen Kosten richten sich nach bereits vorliegenden Befunden und dem individuellen diagnostischen Aufwand.
Über den voraussichtlichen Umfang und die Kosten werden Sie vor Beginn der Diagnostik informiert.
Hinweis zur Kostenerstattung
Die Erstattung durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen richtet sich nach dem jeweiligen Tarif bzw. den geltenden Beihilfevorschriften. Bitte klären Sie den Umfang der Kostenübernahme gegebenenfalls vor Beginn der Behandlung mit Ihrem Kostenträger.